Kategorie: Funktionsweise Warensicherung

Funktionsweise Warensicherung

Warensicherung für den Textilbereich

Im Bereich der Warensicherung für den Textilhandel bedienen wir alle Konzepte und Kundengrößen mit bester Qualität. 

Wir unterstützen Sie bei der Planung der Warensicherung und helfen Ihnen bei der Vorbereitung aller notwendigen Handwerksarbeiten. Wussten Sie dass die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle in Hamburg noch immer kostenlose Schulungen für Einzelhändler zum Thema "Warensicherung und Prävention" anbietet? Fast alle anderen Bundesländer haben diese Service schon lange aus Kostengründen gestrichen. Eastek Systems unterstützt dies durch Produktschulungen und Vorführungen.  

Für den Einsatz einer Warensicherung im Textilhandel gibt es zwei verschiedene Systeme: 

1. Radiofrequente Warensicherung  (RF)

Vorteile:  

  • Kostengünstiger als AM Systeme 
  • Viele Hersteller 
  • Viele Designs 
  • Sehr große Auswahl an Sicherungen

Nachteile: 

  • Reichweite kleiner als bei AM Akustomagnetischer Warensicherung 
  • Lässt sich selten mit benachbarten Systemen synchronisieren (auf einander abstimmen), so dass technische Einschränkungen auftreten können 
  • Empfindlicher gegen Funk-Störungen 
  1. Akustomagnetische Warensicherung

    Vorteile:  

Typische Eingänge im Einzelhandel sind ca. 2m breit mit nach innen öffnenden Türen. Mit AM (akustomagnetischer Technologie) lassen sich die Warensicherungsantennen hinter die Türen stellen, auf einer Durchgangsbreite von ca. 230cm und funktionieren dort einwandfrei 

Bei einer Installation der Warensicherung durch geschulte Techniker und seriöse Anbieter, gibt es selten Störungen und einen fehlerfreien Betrieb für lange Jahre 

Viele Designs sind für die Warensicherungsantennen verfügbar: Plexi, Alu, Aufnahmen für Werbeträger, etc. 

       Nachteile: 

Größere Reichweite zwischen den Antennen bedeutet auch größere Erkennung in das Geschäft hinein, also mehr Abstand zu gesicherter Ware (eventuell Dummy Sicherungen einsetzen)​

 

Warensicherung und die Leasing-Falle 

Sie möchten eine Warensicherung leasen um Ihr Geld besser einzusetzen als es in einer Warensicherung zu binden.

Grundsätzlich eine gute Idee, denn häufig kann man mit freiem Kapital mehr erreichen als Zinsen durch die Leasingbank anfallen.

Zudem können Sie die Leasingraten sofort als Aufwand verbuchen und haben gleichzeitig eine niedrige Inventurdifferenz durch die Warensicherung.

Unter Umständen sind Laufzeiten wie 36 Monate oder 48 Monate attraktiv, doch auch beim Leasing gibt es Vorschriften über die selten aufgeklärt wird.

Viele Mitbewerber von uns, freuen sich über einen Leasingvertrag, denn das Geld gibt es sofort von der Leasingbank, häufig plus Provision, was später passiert ist dem Verkäufer zunächst egal.

 
Vollamortisationsleasing für Ihre Warensicherung

Der Leasingvertrag muss über eine bestimmte Zeit abgeschlossen sein und kann während dieser Zeit bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung beider Seiten nicht
gekündigt werden (kein Kündigungsrecht).

Das ist die sogenannte Grundmietzeit.

Während dieser Grundmietzeit müssen die Leasingraten des Leasingnehmers mindestens die Anschaffungs-/Herstellungskosten sowie Nebenkosten einschließlich der Finanzierungskosten des Leasinggebers decken.

Nach diesen beiden Leasingerlassen ist das entscheidende Kriterium für die steuerliche Zurechnung des Leasingobjekts die Länge der Grundmietzeit:

Beträgt diese zwischen 40% und 90 % der nach AfA zu berechnenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasingobjektes, wird es dem Leasinggeber zugerechnet. 

Der Leasingnehmer kann dann die Leasingraten als Betriebsausgaben absetzen.

AFA für Warensicherung 12 Jahre = 144 Monate x 40% = 57,6 Monate Mindestlaufzeit, wenn der Steuervorteil genutzt werden soll.

Für alle Güter gibt es Abschreibungsdauern (AfA=Absetzung für Abnutzung), bei der Warensicherungsanlage gibt das Finanzamt eine Nutzungsdauer von 12 Jahren an, auf diese Zeit müsste die Abschreibung laufen.

Beim Leasing müssen 40-90% dieser Zeit erfüllt sein:

12 Jahre = 144 Monate x 40% = 57,6 Monate Mindestlaufzeit

12 Jahre = 144 Monate x 90% = 129,6 Monate Maximallaufzeit

Achtung, unsere Beratungen ersetzen keine anwaltlichen und keine steuerlichen Beratungen, dennoch hilft es uns zu fragen !